dEStG: § 9 Abs 1 Satz 1, § 10 Abs 1 Nr 7, § 12 Nr 1 Satz 2
ö EStG: §§ 4, 16, 20
Aufwendungen eines in Deutschland lebenden Ausländers für das Erlernen der deutschen Sprache gehören auch dann zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung, wenn ausreichende Deutschkenntnisse für einen angestrebten Ausbildungsplatz förderlich sind.