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Fahrtkosten eines Revisors mit wechselndem Einsatzort

Judikatur SteuerrechtRdW 2007/454RdW 2007, 450 Heft 7 v. 19.7.2007

EStG § 16 Abs 1 Z 6

Arbeitsstätte des Revisors eines bundesweiten Prüfungsverbandes ist der Ort, an dem die Prüfungshandlungen erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn der Abgabepflichtige dadurch seinen Einsatzort öfters (und mithin unvorhergesehen) ändern muss. Die Kosten von Fahrten zwischen Wohnort und wechselnden Arbeitsstätten sind durch den Verkehrsabsetzbetrag und das Pendlerpauschale abgegolten.

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