AngG § 27 Z 4
1. Ein AN, der entgegen des ausdrücklichen Verbots und trotz einer entsprechenden Verwarnung durch den AG sein Diensthandy in erheblichem Umfang für private Telefongespräche und Kurzmitteilungen benutzt (in einem Monat 131 SMS und private Gespräche im Ausmaß von 58,30 €), kann wegen beharrlicher Pflichtverletzung entlassen werden.