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In Prozessvollmacht enthaltene Bedingungen sind im Außenverhältnis unwirksam

JudikaturVerfahrensrechtRdW 2007/426RdW 2007, 414 Heft 7 v. 19.7.2007

ZPO §§ 30, 31, 32, 521a

Eine Prozessvollmacht iSd § 31 ZPO kann auch mündlich erteilt werden.

Ob eine Urkunde eine Prozessvollmacht enthält, ist durch Auslegung zu ermitteln; bei Rechtsanwälten ist die Verwendung des Begriffs „Prozessvollmacht“ oder eines sinngemäß entsprechenden Ausdrucks nicht erforderlich.

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