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Die Reichweite des Unterlassungsanspruchs im Verbandsklageverfahren nach § 28 KSchG

WirtschaftsrechtAss. Dr. Olaf Riss, LL.M.RdW 2007/403RdW 2007, 395 Heft 7 v. 19.7.2007

Aus Anlass der jüngst ergangenen Verbandsklageentscheidung des OGH zu 7 Ob 78/06f erörtert der vorliegende Beitrag ausgewählte Fragen der Reichweite des Unterlassungsanspruchs nach § 28 Abs 1 KSchG. Eingegangen wird zum einen auf die Besonderheiten, die sich aus der Passivlegitimation des Stellvertreters des AGB-Verwenders im Verbandsprozess ergeben (personelle Reichweite), und zum anderen auf die Auswirkungen des Unterlassungsbefehls auf die Abwicklung zeitlich gedehnter Vertragsverhältnisse (materielle Reichweite).

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