vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Marke: „Tag des Abschlusses des Eintragungsverfahrens“; „berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung“

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2007/395RdW 2007, 389 Heft 7 v. 19.7.2007

Der vorlegende österreichische Oberste Patent- und Markensenat (OPM) ist als Gericht iSv Art 234 EG zu qualifizieren.

Der „Tag des Abschlusses des Eintragungsverfahrens“ iSv Art 10 Abs 1 RL 89/104/EWG ist in jedem Mitgliedstaat entsprechend den dort geltenden Verfahrensvorschriften für die Eintragung zu bestimmen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!