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Abgabe von zwei „Haupt“-Angeboten

JudikaturVergaberechtRdW 2007/370RdW 2007, 347 Heft 6 v. 15.6.2007

BVergG §§ 106, 129 Abs 1 Z 7

Im offenen und nicht-offenen Verfahren mit Billigstbieterprinzip darf ein Bieter nur mit Alternativ- oder Abänderungsangeboten mehrere Angebote legen.

Bundesvergabeamt 14. 5. 2007, N/0034-BVA/10/2007-046

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