BAO § 22
Das Zwischenschalten einer Tochtergesellschaft in einer Steueroase zur Gewährung von Darlehen jeweils innerhalb eines Konzerns, ohne dass von dieser Gesellschaft insoweit eine wirtschaftliche Funktion erfüllt wird, ist unangemessen. Dennoch können die durch die luxemburgischen Gesellschaften erzielten Zinseinkünfte nicht unbesehen den beiden Muttergesellschaften entsprechend ihrer Beteiligung anteilig zugerechnet werden.