EStG § 17 Abs 1, § 22 Z 1 lit b
Ein Oberarzt, der Entgelte für die Behandlung von Patienten der Sonderklasse bezieht, kann kein Betriebsausgabenpauschale iSd § 17 Abs 1 EStG geltend machen, wenn die Krankenanstalt bereits bei der Abrechnung der Beträge einen „Hausanteil“ (für die Nutzung der Einrichtungen der Krankenanstalt) iSd § 54 Abs 3 OÖ KAG abzieht.