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Umsatzsteuerbefreiung für Eurofighter europarechtswidrig?

SteuerrechtMag. Caroline KindlRdW 2007/327RdW 2007, 306 Heft 5 v. 15.5.2007

Die Lieferung von Luftfahrzeugen, die durch staatliche Einrichtungen verwendet werden, ist seit 1. 1. 2007 von der Umsatzsteuer befreit1)1) § 6 Abs 1 Z 10c UStG; sowie für die Einfuhr § 6 Abs 4 Z 2 UStG und für den steuerfreien ig Erwerb Art 6 Abs 2 Z 2 BMR.. Betroffen von dieser Regelung ist vor allem der Ankauf der Eurofighter durch das österreichische Bundesheer. Diese Norm, zur Reduktion des Kaufpreises der Eurofighter wurde im Jahr 2003 beschlossen2)2) BGBl I 2003/71., also zu einer Zeit, als dem Kauf der Eurofighter noch keine allzu große öffentliche Aufmerksamkeit zugekommen ist.

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