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Widerruf der Zustimmung zu konkurrenzierenden Tätigkeiten des Gesellschafter-Geschäftsführers

WirtschaftsrechtJudikatur GesellschaftsrechtRdW 2007/309RdW 2007, 284 Heft 5 v. 15.5.2007

GmbHG § 24 Abs 2, § 39 Abs 4

§ 39 Abs 4 GmbHG muss im Wege der Analogie dahin ergänzt werden, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer bei einfacher Beschlussfassung betreffend den Widerruf einer ihm von der Gesellschaft erteilten Zustimmung zu konkurrenzierenden Tätigkeiten oder Beteiligungen nicht stimmberechtigt ist.

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