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Neue Meldebestimmungen im ASVG

Info AktuellArbeits- & SteuerrechtRdW 2007/289RdW 2007, 258 Heft 5 v. 15.5.2007

In zwei aktuellen Regierungsvorlagen werden jeweils ua auch Änderungen im ASVG vorgesehen (SRÄG 2007: RV 77; SVÄG 2007: RV 93), wobei va die Änderungen durch das SRÄG 2007 im betrieblichen Bereich von größerer Bedeutung sind: Zu Bekämpfung von Schwarzarbeit soll die SV-Anmeldung künftig vor Arbeitsantritt erfolgen.

Der DG kann die Anmeldeverpflichtung so erfüllen, dass er in zwei Schritten meldet, und zwar

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