In zwei aktuellen Regierungsvorlagen werden jeweils ua auch Änderungen im ASVG vorgesehen (SRÄG 2007: RV 77; SVÄG 2007: RV 93), wobei va die Änderungen durch das SRÄG 2007 im betrieblichen Bereich von größerer Bedeutung sind: Zu Bekämpfung von Schwarzarbeit soll die SV-Anmeldung künftig vor Arbeitsantritt erfolgen.
Der DG kann die Anmeldeverpflichtung so erfüllen, dass er in zwei Schritten meldet, und zwar