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Dänemark im Anwendungsbereich der EuGVVO und EuZVO

Info AktuellWirtschaftsrechtRdW 2007/286RdW 2007, 257 Heft 5 v. 15.5.2007

Am 27. 4. 2006 hat der Rat die zwei zwischen der EG und Dänemark geschlossenen völkerrechtlichen Verträge genehmigt (ABl L 120 vom 5. 5. 2006 S 22 und 23), wonach Dänemark in den Anwendungsbereich der EuGVVO und der EuZVO (Zustell-VO) einbezogen werden soll. Beide Abkommen treten - wie nunmehr in ABl L 94 vom 4. 4. 2007 S 70 veröffentlicht wurde - mit 1. 7. 2007 in Kraft.

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