Auf Jagdpachtverträge wird 20 % Umsatzsteuer erhoben. Im Regelfall wird die Jagd als Liebhaberei betrachtet, sodass eine erhebliche Steuerbelastung verbleibt. Die Richtlinie 77/388/EWG steht dem jedoch entgegen.
Auf Jagdpachtverträge wird 20 % Umsatzsteuer erhoben. Im Regelfall wird die Jagd als Liebhaberei betrachtet, sodass eine erhebliche Steuerbelastung verbleibt. Die Richtlinie 77/388/EWG steht dem jedoch entgegen.