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Amtshaftung bei Verletzung von Aufklärungspflichten des SV-Trägers

ArbeitsrechtJudikatur Auskunftspflicht der SV-TrägerRdW 2007/268RdW 2007, 236 Heft 4 v. 15.4.2007

AHG § 1

AuskunftspflichtG: § 1 Abs 1

1. Die Verletzung von Aufklärungspflichten des SV-Trägers kann zu Amtshaftungsansprüchen führen. Auch und gerade die Auswirkung von Nebeneinkünften auf den Pensionsanspruch gehört zu den „Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches“, über die die SV-Träger gem § 1 Abs 1 AuskunftspflichtG Auskünfte zu erteilen haben.

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