Der nach § 2d AVRAG vereinbarte Kostenersatz durch den AN für Ausbildungskosten ist umsatzsteuerpflichtiges Entgelt für eine Sachleistung des AG und unterliegt insgesamt dem Normalsteuersatz. BMF Fachbereich Umsatzsteuer 6. 3. 2007, 010219/48-USt/07
Der nach § 2d AVRAG vereinbarte Kostenersatz durch den AN für Ausbildungskosten ist umsatzsteuerpflichtiges Entgelt für eine Sachleistung des AG und unterliegt insgesamt dem Normalsteuersatz. BMF Fachbereich Umsatzsteuer 6. 3. 2007, 010219/48-USt/07