Die Europäische Kommission hat Österreich gem Art 226 EG förmlich aufgefordert, eine Bestimmung des österreichischen Einkommensteuerrechts zu ändern, die mit den Grundsätzen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und der Niederlassungsfreiheit im Binnenmarkt unvereinbar ist: Nach österreichischem Recht können Gebietsansässige, die Einkommen aus dem Ausland beziehen, unter bestimmten Bedingungen nicht den vollen Steuerabzug bei ihren persönlichen Ausgaben geltend machen, wie es Gebietsansässigen mit inländischem Einkommen möglich ist. Geht nicht innerhalb von zwei Monaten eine zufrieden stellende Antwort Österreichs ein, kann die Kommission beschließen, den EuGH anzurufen. Europäische Kommission 26. 3. 2007, 2005/2414 (IP/07/414)