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Günstigerer Reisebegriff in VereinsR nicht gesetzeskonform

Judikatur SteuerrechtRdW 2007/201RdW 2007, 190 Heft 3 v. 15.3.2007

EStG § 4 Abs 5, § 16 Abs 1 Z 9

Auch für bei Sportvereinen tätige Personen gilt der gesetzliche Reisebegriff und ist für die Steuerfreiheit von Reisekostenersätzen demnach sowohl eine Reisedauer von mehr als 3 bzw 5 Stunden als auch das Zurücklegen einer Mindestentfernung von 25 km vom üblichen Tätigkeitsmittelpunkt erforderlich.

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