Rentenzahlungen, die als Schadenersatz geleistet werden („Mehrbedarfsrenten“), steigern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht und unterliegen daher auch nicht der Einkommensteuer.
Aufgrund einer ärztlichen Fehlbehandlung leidet die Bf seit ihrer Geburt an einer schweren Behinderung und benötigt daher ununterbrochene Aufsicht und Pflege. Zur Abgeltung des dadurch verursachten Mehraufwandes erhält die Bf eine Rente („Mehrbedarfsrente“).