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Beginn der Verjährungsfrist bei Schadenersatzansprüchen gegen den Geschäftsführer

ArbeitsrechtJudikatur Schadenersatz und DienstnehmerhaftungRdW 2007/188RdW 2007, 175 Heft 3 v. 15.3.2007

GmbHG § 25 Abs 6

ABGB § 1489

Die 5-jährige Verjährungsfrist gem § 25 Abs 6 GmbHG für Schadenersatzansprüche einer GmbH gegen ihren Geschäftsführer ist nicht objektiv zu berechnen, sondern beginnt erst in jenem Zeitpunkt zu laufen, zu dem der Gesellschaft der Schaden und die Person des Schädigers bekannt wurden.

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