Im Folgenden wird der Frage nachgegangen, welche Auswirkungen auf den Pensionsanspruch eines Arbeitnehmers es nach sich zieht, wenn der Dienstgeber Tagesgelder (Diäten) zu Unrecht als sozialversicherungsfrei behandelt. Die Darstellung beschränkt sich dabei auf Dienstreisen im Nahbereich und blendet (zusätzliche) Probleme im Zusammenhang mit Dienstreisen im Fernbereich aus1).