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Verjährung von Beitragsforderungen von Wohlfahrtsfonds

ArbeitsrechtRdW 2007/182RdW 2007, 165 Heft 3 v. 15.3.2007

Die Beitragsordnungen von Wohlfahrtsfonds einzelner Ärztekammern enthalten keine Verjährungsbestimmungen; daraus ergibt sich die Frage, inwieweit nicht eingehobene Beitragsforderungen verjähren. Nach der Rechtsprechung des VfGH gibt es ohne gesetzliche Grundlage keine Verjährung.

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