Wer von anderen hergestellte Teile zusammensetzt, kann entweder bloßer Monteur („finishing“, „Make-Ready-Service“) oder iSd PHG haftpflichtiger Hersteller eines neuen Produkts („Assembler“) sein. Dies ist im Einzelfall nach der Verkehrsauffassung zu entscheiden. Kriterien für die Qualifikation als Hersteller sind die Änderung des wirtschaftlichen Werts, des Gebrauchszwecks, der Eigenschaften und Gefahren durch die Zusammensetzung sowie das dafür erforderliche Konstruktions- und Fachwissen. OGH 23. 11. 2006, 8 Ob 136/06t