EAVG idF vor BGBl I 2002/158: § 2 Abs 1
Dienstleistungsunternehmen kann nach dem Gemeinschaftsrecht eine Energieabgabenvergütung nicht gewährt werden, weil dies - entsprechend EuGH 5. 10. 2006, C-368/04 , Transalpine Ölleitung in Österreich, RdW 2006/677 - zu einer Ausweitung des Kreises der Beihilfenempfänger führen würde.