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Unregelmäßige Servitut kann durchBestandnehmer ausgeübt werden

WirtschaftsrechtJudikatur SachenrechtRdW 2007/96RdW 2007, 85 Heft 2 v. 15.2.2007

ABGB § 479

Der Grundsatz, dass die Grunddienstbarkeit durch den Pächter oder sonst Nutzungsberechtigten ausgeübt werden kann, gilt auch für eine unregelmäßige Servitut.

OGH 21. 6. 2006, 7 Ob 58/06i

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