Auf sich selbst angewiesen, ist die Rechtsprechung mehr denn je bemüht, das bürgerliche Recht im Einklange zu erhalten mit den Anforderungen der Gegenwart, und weit entfernt, durch geistlose Gesetzesanwendung die Achtung vor dem Gesetz zugleich zu beweisen und zu erschüttern, überzeugt sie uns, daß der Richter auch mit unvollkommenen Gesetzen die Gerechtigkeit und das gemeine Wohl befördern könne. Welches Gesetz aber ist vollkommen, so vollkommen, daß es dieser schonenden Nachhilfe entraten könne?