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UGB: Gravierende Änderungenbeim Unternehmensübergang

WirtschaftsrechtMMag. Clemens RechbergerRdW 2007/87RdW 2007, 71 Heft 2 v. 15.2.2007

Die Handelsrechtsreform bringt für den Unternehmensübergang gravierende Änderungen. Statt der bisher vorgesehenen Haftung des Erwerbers wird nun ein schwebend wirksamer Übergang der Rechtsverhältnisse als Normalfall angeordnet. Weiters kommt es hinkünftig nicht mehr auf die Fortführung der Firma an. Der Beitrag beleuchtet die Neuregelung und versucht, einige der offenen Fragen einer Lösung zuzuführen.

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