Am 5. 2. 2007 wurde vom BMF ein Ministerialentwurf zum Budgetbegleitgesetz 2007 in Begutachtung (Frist bis 5. 3. 2007) geschickt. Der ME beinhaltet unter anderem Folgendes:
Der Freibetrag für investierte Gewinne (§ 10 EStG) soll für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Vermögensverwaltung (ausgenommen Hausverwalter), Gesellschafter-Geschäftsführer und Ärzte mit Sonderklassegebühren nicht zustehen.