Nach einem Urteil des BFH stellt die Rückzahlung von Arbeitslohn auch dann kein rückwirkendes Ereignis dar, wenn der Zufluss begünstigt versteuert wurde.
Nach einem Urteil des BFH stellt die Rückzahlung von Arbeitslohn auch dann kein rückwirkendes Ereignis dar, wenn der Zufluss begünstigt versteuert wurde.