KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 28, 31
Für die Prüfung der Anfechtbarkeit von als schuldtilgend entgegengenommenen Zahlungen kommt es nicht auf einen Zeitpunkt erst nach Abweisung des Konkursantrages an, sondern auf den Zeitpunkt der Annahme der Zahlung.
KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 28, 31
Für die Prüfung der Anfechtbarkeit von als schuldtilgend entgegengenommenen Zahlungen kommt es nicht auf einen Zeitpunkt erst nach Abweisung des Konkursantrages an, sondern auf den Zeitpunkt der Annahme der Zahlung.