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Keine nachträgliche Heilung einer zuvor gegebenen Anfechtbarkeit durch Abweisung des Konkursantrages

WirtschaftsrechtJudikatur InsolvenzrechtRdW 2007/37RdW 2007, 31 Heft 1 v. 19.1.2007

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 28, 31

Für die Prüfung der Anfechtbarkeit von als schuldtilgend entgegengenommenen Zahlungen kommt es nicht auf einen Zeitpunkt erst nach Abweisung des Konkursantrages an, sondern auf den Zeitpunkt der Annahme der Zahlung.

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