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Schadenersatzanspruch wegen listiger Irreführung neben Prospekthaftung; Durchgriffshaftung

WirtschaftsrechtJudikatur WertpapierrechtRdW 2007/25RdW 2007, 22 Heft 1 v. 19.1.2007

ABGB §§ 870, 1295

KMG §§ 2, 11, 15

Gem § 11 Abs 8 KMG bleiben Schadenersatzansprüche aus der Verletzung anderer gesetzlicher Vorschriften aus der Verletzung von Verträgen von der Prospekthaftung unberührt. Ein Schadenersatzanspruch kann demnach etwa auch auf listige Irreführung (§ 870 ABGB) gestützt werden.

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