ABGB §§ 870, 1295
KMG §§ 2, 11, 15
Gem § 11 Abs 8 KMG bleiben Schadenersatzansprüche aus der Verletzung anderer gesetzlicher Vorschriften aus der Verletzung von Verträgen von der Prospekthaftung unberührt. Ein Schadenersatzanspruch kann demnach etwa auch auf listige Irreführung (§ 870 ABGB) gestützt werden.