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Verjährung von Forderungen aus einer Bankgarantie

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2007/18RdW 2007, 19 Heft 1 v. 19.1.2007

ABGB §§ 880a , 1489

Forderungen aus einer echten Garantie (hier: Bankgarantie) mit Schadenersatzfunktion verjähren gem § 1489 ABGB in drei Jahren.

Eine Bankgarantie, die sich eine Gebietskörperschaft einräumen lässt, um die Bezahlung einer Abgabenschuld nach Gewährung einer Zahlungserleichterung sicherzustellen, hat Schadenersatzfunktion. Unabhängig davon, in welchem Zeitraum die Abgabenschuld verjährt, gilt für die Bankgarantie die dreijährige Verjährungsfrist.

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