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Keine Gesellschaftsteuer bei „Zuzug“ aus BRD

SteuerrechtJudikaturRdW 2007/788RdW 2007, 768 Heft 12 v. 18.12.2007

KVG: § 2 Z 5Kapitalansammlungs-RL: Art 4

Auch wenn Deutschland das Kapitalverkehrsteuergesetz einschließlich der Gesellschaftsteuer abgeschafft hat, ist die Verlegung des Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung einer GmbH von Deutschland nach Österreich nicht der österreichischen Gesellschaftsteuer zu unterwerfen.

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