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Zuschreibung bei Beteiligungen nach Einbringung gem Art III UmgrStG

SteuerrechtUniv.-Prof. Dr. Michael TumpelRdW 2007/776RdW 2007, 762 Heft 12 v. 18.12.2007

Die Zuschreibung einer auf den niedrigeren Teilwert abgeschriebenen Beteiligung, die nach Art III UmgrStG in eine Kapitalgesellschaft eingebracht wird, kann sowohl bei unternehmensrechtlicher Aufwertung als auch bei Buchwertfortführung höchstens bis zum beizulegenden Wert im Zeitpunkt der Einbringung erfolgen.

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