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Kostenersatzanspruch bei Haarausfall nach Bestrahlung

ArbeitsrechtJudikatur Sozialversicherung LeistungsrechtRdW 2007/766RdW 2007, 746 Heft 12 v. 18.12.2007

ASVG §§ 116, 133

1. Führt die zur Behandlung einer Krebserkrankung eingesetzte Bestrahlung zum Verlust der Kopfbehaarung, kommt eine Kostenübernahme für Haarwuchsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung dann in Betracht, wenn der Haarausfall der einzige Grund für den Eintritt einer psychischen Erkrankung ist, die ihrerseits als eigenes Grundleiden die Krankenbehandlung erforderlich macht.

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