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Pauschalgebühren, ihre Aufhebung und ihre lückenhafte Novellierung im BVergG 2008

WirtschaftsrechtJudikatur VergaberechtRdW 2007/758RdW 2007, 734 Heft 12 v. 18.12.2007

BVergG § 318

Die Kumulierung und Multiplizierung der (hohen) Pauschalgebühren für die Inanspruchnahme des Bundesvergabeamtes nach BVergG 2006 ist unsachlich und behindert die Effizienz des Rechtsschutzes. Die angefochtene Wortfolge „den §§320 Abs1, 328 Abs1 und“ in §318 Abs1 sowie die Wortfolge „Dienstleistungsaufträge ... 1600 €“ in der letzten Zeile des Anhanges XIX waren daher als verfassungswidrig aufzuheben.

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