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Haftung der Akkreditivbank bei Einschaltung einer Zahlstellen- und Bestätigungsbank

WirtschaftsrechtJudikatur BankenrechtRdW 2007/752RdW 2007, 732 Heft 12 v. 18.12.2007

ABGB §§ 1002 ff, 1010, 1295, 1299, 1313a, 1400

Das Vertragsverhältnis zwischen der Akkreditivbank und der Zweitbank ist unabhängig davon, ob diese als Avis-, Zahlstellen- oder als Bestätigungsbank tätig wird, stets ein Auftragsverhältnis.

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