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Kündigungsschutz bei In-vitro-Fertilisation

Info aktuellArbeits- & SteuerrechtRdW 2007/724RdW 2007, 710 Heft 12 v. 18.12.2007

In einem österreichischen Ausgangsfall hat der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen die Ansicht geäußert, dass bei einer In-vitro-Fertilisation noch keine Schwangerschaft vorliegt, wenn zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung die Eizellen der Arbeitnehmerin bereits in einem Labor befruchtet, aber noch nicht in ihren Körper eingepflanzt worden sind; der Kündigungsschutz der RL 92/85/EWG (Mutterschutz-RL) komme daher nicht zur Anwendung.

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