Die Steuerbefreiung der Einkünfte für begünstigte Auslandstätigkeiten im Zusammenhang mit Anlagenbau ist in mehrfacher Hinsicht problematisch. Die Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern und Unternehmen erscheint gemessen am Gleichheitssatz verfassungswidrig, gemeinschaftsrechtlich könnte ein Verstoß gegen Grundfreiheiten und eine verbotene staatliche Beihilfe verwirklicht sein.