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Wechsel zwischen Brutto- und Nettomethode beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner

SteuerrechtRdW 2007/709RdW 2007, 690 Heft 11 v. 21.11.2007

Auch im wieder aufgenommen Verfahren kann von der „Bruttomethode“ auf die „Nettomethode“ iSd § 4 Abs 3 EStG gewechselt werden.

Eine Gastwirtin ermittelte den Gewinn für ihren Gewerbebetrieb durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und wählte dabei die „Bruttomethode“.

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