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Das „Bankenprivileg“ nach dem ÜbRÄG 2006

WirtschaftsrechtDr. Albert Birkner, LL.M., Mag. Christian ThalerRdW 2007/672RdW 2007, 654 Heft 11 v. 21.11.2007

Das Übernahmerechts-Änderungsgesetz (ÜbRÄG 2006)1)1) BGBl I 2006/75. brachte neben der Einführung einer formellen Kontrollschwelle als wohl prominenteste Änderung des Übernahmegesetzes (ÜbG) auch eine Reihe weniger beachteter Neuheiten, die in der Praxis vor allem im Vergleich zur Rechtslage vor dem ÜbRÄG 20062)2)Vgl die Stellungnahme der Übernahmekommission in der Sache voestalpine AG/Böhler-Uddeholm AG zu GZ 2007/1/3 - 59 mit einem eher liberalen Verständnis des § 26a ÜbG. Probleme bereiten können. Die Übernahmekommission (ÜbK) hat eines dieser Probleme kürzlich in einer bislang nicht veröffentlichen Stellungnahme adressiert und das „Bankenprivileg“ in Anlehnung an die alte Rechtslage (vor dem ÜbRÄG 2006) interpretiert3)3) Birkner, Bankenprivileg bei Übernahmen gerettet, Der Standard, 17. 4. 2007..

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