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Zur Verkürzung der Verjährungsfrist nach § 25 Abs 6 GmbHG

WirtschaftsrechtDr. Leonhard ReisRdW 2007/670RdW 2007, 652 Heft 11 v. 21.11.2007

Schadenersatzansprüche der GmbH gegenüber dem Geschäftsführer verjähren gem § 25 Abs 6 GmbHG nach 5 Jahren. Jüngst wurde im Schrifttum die Frage erhoben, ob eine vertragliche Verkürzung dieser gesetzlichen Verjährungsfrist zulässig sei1)1) Ginthör/Hasch/Hochedlinger, Der GmbH-Geschäftsführer. Rechte und Pflichten (2006) Rz 351.. Dem soll im vorliegenden Kurzbeitrag nachgegangen werden.

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