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Beginn des Kündigungsschutzes eines begünstigten Behinderten

Info aktuellArbeits- & SteuerrechtRdW 2007/664RdW 2007, 646 Heft 11 v. 21.11.2007

Eine Kündigung ist unwirksam, wenn das Kündigungschreiben dem Arbeitnehmer am selben Tag zugegangen ist, an dem dieser beim Bundessozialamt die Zuerkennung der Behinderteneigenschaft beantragt hat, und dem Arbeitnehmer dann letztlich auch mit diesem Tag tatsächlich die Behinderteneigenschaft zuerkannt wurde. Der Zugang der schriftlichen Kündigung ist nämlich jedenfalls nach Tagesbeginn anzusetzen und die Begünstigung des Arbeitnehmers daher - mit Beginn des Tages - schon eingetreten. OGH 8. 8. 2007, 9 ObA 61/06w.

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