vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EuGH-Generalanwalt: Verzugszinsen bei Zahlung durch Banküberweisung

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2007/660RdW 2007, 645 Heft 11 v. 21.11.2007

Bei einer per Banküberweisung abgewickelten Zahlung fallen keine Verzugszinsen an, wenn der fällige Betrag zwar bei Fristablauf noch nicht dem Konto des Gläubigers zugeschrieben worden, aber dessen Geldinstitut rechtzeitig zugegangen ist. Schlussanträge des Generalanwalts 18. 10. 2007 zu EuGH C-306/06 , 01051 Telecom.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!