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Gerichtsstand der Streitgenossenschaft für auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen gestützte Klagen

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2007/659RdW 2007, 645 Heft 11 v. 21.11.2007

Der Gerichtsstand der Streitgenossenschaft nach Art 6 Nr 1 EuGVVO setzt einen Sachzusammenhang voraus, der auch dann bestehen kann, wenn die einzelnen Klagen auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen (vertragliche und deliktische Haftung) gestützt werden. EuGH 11. 10. 2007, C-98/06 , Freeport/Arnoldsson.

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