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Unmittelbare Anwendung von Art 33 TRIPS-Übereinkommen

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2007/658RdW 2007, 645 Heft 11 v. 21.11.2007

Beim gegenwärtigen Stand der Gemeinschaftsregelungen auf dem Gebiet der Patente verwehrt es das Gemeinschaftsrecht einem nationalen Gericht nicht, Art 33 TRIPS-Übereinkommen (wonach die erhältliche Schutzdauer nicht vor dem Ablauf einer Frist von 20 Jahren ab dem Anmeldetag endet) unter den im nationalen Recht vorgesehenen Voraussetzungen unmittelbar anzuwenden. EuGH 11. 9. 2007, C-431/05 , Merck Genéricos Produtos Farmacêuticos.

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