Der VwGH hatte die Frage zu klären, wann die Umsatzsteuer (nach Soll) entsteht, wenn die vereinbarte Leistung nicht abgeschlossen worden ist, der Unternehmer aber für seine zumindest teilweise erbrachte Leistung Entgelt erhalten hat.
Der VwGH hatte die Frage zu klären, wann die Umsatzsteuer (nach Soll) entsteht, wenn die vereinbarte Leistung nicht abgeschlossen worden ist, der Unternehmer aber für seine zumindest teilweise erbrachte Leistung Entgelt erhalten hat.