Das AbgÄG 2005 hat für die Einbringung insbesondere auch bei den rückwirkenden Korrekturen nach § 16 Abs 5 UmgrStG und im Gegenleistungsrecht wichtige Änderungen gebracht, die durch den umfassenden Wartungserlass 2006/2007 in die UmgrStR eingearbeitet worden sind. In diesem zweiten Teil des Beitrags werden einige Highlights aus dem Wartungserlass zu den Einbringungen dargestellt sowie näher beleuchtet.