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Keine Kündigungsentschädigung trotz ungerechtfertigter Entlassung

ArbeitsrechtJudikatur Beendigung DienstverhältnisRdW 2007/642RdW 2007, 616 Heft 10 v. 15.10.2007

ABGB § 1162c

GewO 1994 § 82 lit f

Verweigert der AN den Arbeitsantritt mit der Begründung, das neue Firmenfahrzeug müsse ihm - auch ohne entsprechende Vereinbarung mit dem AG - für Privatfahrten zur Verfügung gestellt werden, und lässt er sich daraufhin ab diesem Tag krank schreiben, ist die Entlassung wegen des Dienstverhinderungsgrundes der Arbeitsunfähigkeit ungerechtfertigt. Den AN trifft aber an dieser unberechtigten Entlassung das Alleinverschulden, weil vom AG in einem solchen Fall nicht verlangt werden kann, das vom AN offengelegte Motiv (hier: Verweigerung der Dienstleistung wegen des Verbots der Privatnutzung des neuen Firmenfahrzeuges) zu hinterfragen und vor dem Ausspruch der Entlassung weitere Informationen über einen eventuellen anderen Rechtfertigungsgrund für die Arbeitsverweigerung einzuholen. Das Begehren des AN auf Kündigungsentschädigung bzw Abfertigung ist daher zur Gänze abzuweisen.

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